Übernahme der persönlichen Waffe am Ende der Dienstzeit
Wenn Sie Ihre Waffe nach dem Absolvieren Ihrer Dienstpflicht ins persönliche Eigentum übernehmen möchten, so gelten die untenstehenden Bestimmungen.
Beachten Sie bitte auch, dass Sie alle fünf Jahre einen Schiessnachweis erbringen müssen. Am einfachsten geht das über die Mitgliedschaft in einem Schiessverein.
Nehmen Sie ungeniert mit uns Kontakt auf !